Einer der "Kommentatoren" meinte mich erschrecken zu können: Das BKA würde mir einen Besuch abstatten, wenn er diesem den Link zu der Meldung senden würde, in welcher richtig steht, dass ich zum BKA umgeleitet hatte. Ich lag vor Lachen unter dem Tisch, denn das BKA weiss längst Bescheid. Ich habe mir weiter ein "drittes Ei" gefreut: mein Umgang mit der Attacke hat wohl einigen Gaunern den Spaß an der Attacke gründlich verdorben. Mir dann noch auf diese lächerliche Weise drohen zu wollen ... Das zeigt doch welch dummen Geistes Kinder diese Burschen sind.
In einem anderen Kommentar wurde mir hintertragen, dass ich mich nicht wundern dürfe, dass Rotglut.org "geDDoSt" würde, wenn ich -ach so böse- über Gravenreuth und dessen Freunde schreibe. Offensichtlich teilt da jemand meine Einschätzung über die Motivation der Attacke. Kleines "Aha", großes Feixen.
In einer ganzen Zahl weiterer dahingeplenkter Kommentare wurde auf das erbärmlichste darum gebettelt, dass ich die Adresse des Blogs von Andreas Neuber veröffentliche. Für mich sieht dies so aus als giere dieser danach, von der Reichweite meiner Webseite(n) zu profitieren. Andreas Neuber aus Krefeld kann gerne Google kontaktieren: Das Adsense-Programm wäre ein Weg: Er sollte aber nicht zu enge Limits setzen. Sonst wird auch das nichts.
Ein hilfreicher Kommentar kam per Email:
Am Anfang ignorieren sie Dich, dann lachen sie Dich aus, dann bekämpfen sie Dich...
... und dann besiegst Du sie.
(Mahatma Gandhi)
Über den habe ich mich sehr gefreut.
Andre Nober mit seiner Firma "creat-it" teilt mir mit, dass er nach dem gemeinsam mit Andreas Neuber durchgezogenen Versuch, mich zu verarschen und wohl vor allem auch an Daten (u.a. Passwörter) von mir zu kommen, den Abmahner wieder in seinem Impressum stehen hat. Damit ich was zu schreiben habe. Vor allem wird er wohl einen Anwalt brauchen: denn tatsächlich habe ich meine Strafanzeige noch zu schreiben. Literatur: §§ 202a ff des StGB. Ich denke auch ein "Rechtsanwalt" wie Andreas Neuber aus Krefeld muss sich den Rechtsrat gefallen lassen, dass er nicht noch Dritte in strafbare Handlungen einbeziehen sollte. Und jedermann, der von Andreas Neuber (allgemeiner und zugleich genauer: Typen wie Andreas Neuber) um die Teilnahme an "Späßen" gebeten wird, sollte einen Dritten fragen, ob derlei möglicherweise mit "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" werden kann. Günter Freiherr von Gravenreuth hat es mit den Unterschlagungen erwischt, auch Bernhard Syndikus hat nach der Teilnahme an Straftaten noch ein paar Jahre Bewährung - beides prominente Beispiele für "Rechtsanwälte", die das im Studium gelernte auf die falsche Weise umsetzten - und Andre Nober begibt sich in die gefährliche Nähe eines "Rechtsanwaltes" Andreas Neuber - den ich (personell) begründet sehr in der Nähe zu den beiden verurteilten "Rechtsanwälten" sehe. Bei den beiden gehe ich davon aus, dass sie -genau wie Neuber- wohl glaub(t)en, das Berufswissen des "Juristen" diene vor allem dazu, ungestraft und unkritisiert Straftaten begehen zu können. Bei Andreas Neuber aus Krefeld liefert die häufig in seinen Signaturen gesehene Formulierung vom Jupiter, der dürfe, was der Esel nicht darf - aber auch das tatsächliche Handeln (verleumden, lügen, stalken, drohen)- genug Hinweise auf eine solche -grundfalsche und im Wesen kriminelle- Geisteshaltung.
Andre Nober aus Krefeld "bettelte" mit seiner Mitteilung an mich um meine Meinung: Ich wünsche ihm viel Glück. Mit diesem "Rechtsanwalt" wird er es sehr dringend brauchen. Potentielle Kunden auf der eigenen Webseite von der Zusammenarbeit ausgerechnet mit einem Abmahngauner zu unterrichten halte ich für einen wirtschaftlichen Selbstmord, Herr Nober. Diesmal lache ich nicht, denn damit macht man keine Späße.
Der Nächste bitte!
